Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Verpackungsgesetz, Systembeteiligung und unsere Beratung.
Allgemeine Fragen
Für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen und ihre verpackungsrechtlichen Pflichten dauerhaft selbst beherrschen möchten. Über 200 Unternehmen aus Food, Non-Food, Automotive und weiteren Sektoren vertrauen bereits auf uns.
Wir sind kein duales System und nicht an einzelne Anbieter gebunden. Unsere Empfehlungen orientieren sich allein an Ihrem Bedarf und an der Rechtslage.
Ja. Wir unterstützen Sie bei Exporten innerhalb der EU und weltweit und arbeiten dafür mit bewährten Kanzleien und Behördenvertretern zusammen.
Unsere Gründerin ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, registrierte Sachverständige nach § 27 VerpackG, hat ein Zusatzstudium im Umweltrecht absolviert und ist Vorstandsmitglied in Sachverständigenvereinigungen.
Verpackungsgesetz und behördliche Pflichten
In Deutschland müssen sich Unternehmen, die mit Ware befüllte, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, grundsätzlich im Verpackungsregister LUCID registrieren und sich mit diesen Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Je nach Situation kommen weitere Pflichten hinzu, etwa Datenmeldungen oder eine Vollständigkeitserklärung. Welche das für Sie sind, klären wir in einer gemeinsamen Ist-Analyse.
Sie dokumentiert die von Ihnen in Verkehr gebrachten und lizenzierten Verpackungsmengen. Ob Sie sie abgeben müssen, hängt von Ihren Jahresmengen ab. Wir prüfen das mit Ihnen und unterstützen Sie bei Erstellung und Prüfung.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie rückt Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Konformitätsnachweise stärker in den Fokus, viele Anforderungen greifen gestaffelt in den kommenden Jahren. In Deutschland wird das nationale Verpackungsrecht dazu angepasst. Wir zeigen Ihnen, was das konkret für Ihre Verpackungen bedeutet.
Sie beeinflusst nicht nur die Konformität mit aktuellen und künftigen Anforderungen, sondern kann sich auch auf die Entgelte bei dualen Systemen auswirken.
Schulungen
Für Nachhaltigkeitsbeauftragte, Qualitätsmanagement, Einkauf und Beschaffung sowie die Geschäftsführung – einzeln oder als gemischtes Team.
Formate und Termine stimmen wir im Vorgespräch auf Ihren Bedarf ab.
Wir stimmen die Inhalte im Vorgespräch auf das Vorwissen Ihres Teams ab.
Durch strukturierten Wissenstransfer und praxiserprobte Prozesse. Unser Ziel ist, dass Ihr Team das Verpackungsrecht eigenständig beherrscht und das Know-how nicht an einzelne Personen gebunden ist.
Zusammenarbeit und Ablauf
Nach Ihrer Anfrage klären wir in einem unverbindlichen Vorgespräch Ihren Bedarf. Darauf aufbauend erarbeiten wir eine Ist-Analyse und einen Vorschlag, den wir gemeinsam umsetzen.
Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie ein Angebot, das auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
Genau dafür arbeiten wir mit strukturiertem Wissenstransfer und dokumentierten Prozessen. Das Wissen liegt dann im Unternehmen, nicht bei einer einzelnen Person.
Sie haben spezifische Fragen zu Ihren Verpackungen?
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und wie wir Ihr Team optimal unterstützen können.